Ich kenne die Rechtslage in Italien nicht genau, aber ich glaube mich zu erinnern, dass Webseitenbetreiber nicht nur in den USA für die Inhalte verantwortlich sind, sondern auch hierzulande. Jemand der darüber aber genauer bescheid wissen müsste ist Marco Boni oder einer seiner Kollegen von der Firma Itec-Consulteam (0471/401869).
Grundsätzlich dürfte es kein Problem sein etwas inhaltlich auf einer Webseite darzustellen, so lange es nicht pornografische Inhalte verbreitet und/oder Gewalttätigkeit propagiert. Für Programmcode sollte in den meisten Fällen ein ausreichend auffälliger Hinweis auf den Gebrauch auf eigene Gefahr bzw. bei heiklerem Quellcode der ausschließliche Gebrauch für Leerzwecke genügen. Ich denke wenn es sich um einen Link handelt, wäre es wohl besser wenn dieser am Anfang und mit einem klaren Hinweis angebracht wird, bzw. sogar vor Erreichen der Seite bzw. des Dokuments angezeigt wird, wo der Benutzer bestätigen muß dass er sich im Klaren über die Handhabung der nun folgenden Informationen ist...
- alles hier gesagte spiegelt nur Erfahrungen und eigene Meinungen wieder welche in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzslage stehen müssen -
:o)
Wie gesagt ich würde mal konkret bei jemand nachfragen der mit der Sache vertrauter ist...
Grüße,
Günther
Günther Mair Internet Engineer
ENERGIS Italia GmbH Pfarrhofstrasse 60/A I-39100 Bozen (BZ) Tel.: +39 0471 254000 Fax: +39 0471 251617 Email: guenther.mair@energis.it Web: http://www.energis.it
Patrick Ohnewein <patrick.ohnewein@ An: lugbz-list@lugbz.org lugbz.org> Kopie: Gesendet von: Thema: Re: [Lugbz-list] Disclaimer für unsere Seite lugbz-list-admin@l ugbz.org
27.03.2003 13:01 Bitte antworten an lugbz-list
Wir haben Dokumente auf unserer Seite, welche den fortgeschrittenen Umgang mit einem Rechner beschreiben. Nun wollte ich nicht auf jede dieser Seiten einen Satz anbringen, der den Benutzer warnt, dass der Author des Dokuments keine Verantwortung, für die Korrektheit des beschriebenen Vorgangs, übernimmt. Also: "Nachmachen auf eigene Gefahr!"
Weiters wird auch immer der Satz wegen den Marken benötigt, denn irgend einen Markennamen könnte immer enthalten sein.
Also kam ich auf die Idee das alles in einem einzelnen Dokument zu verpacken und einfach einen Link als Disclaimer anzubringen.
Um auch das Anbringen dieses Links wegzuoptimieren, habe ich den Link in den Footer der Seite getan.
Nun meine Fragen an euch:
1) Kann sich der Author und der Seitenbetreiber solcher Web-Seiten (Dokumente) gegen das Nachmachen von beschriebenen Vorgängen absichern? Oder braucht er das vielleicht gar nicht?
2) Ist meine Idee der allgemeinen Absicherung ein großer Blödsinn?
3) Reicht es aus, wenn sich der Link im Footer der Seite befindet oder müsste er im Dokument eingebaut werden. Oder muss sogar im Dokument der Text des Disclaimers aufscheinen?
Happy law-hacking! (find ich cool!) Patrick
-- Save software competition, use GNU/Linux and Java! And visit http://www.lugbz.org the Linux User Group in South Tyrol
_______________________________________________ http://www.lugbz.org/mailman/listinfo/lugbz-list LUGBZ is pcn.it-powered
Ich kenne die Rechtslage in Italien nicht genau, aber ich glaube mich zu erinnern, dass Webseitenbetreiber nicht nur in den USA für die Inhalte verantwortlich sind, sondern auch hierzulande.
Ich glaube, Patrick geht es um einen Haftungsausschluß (siehe unten). Zunächst zum Content:
Der Content Provider (in diesem Fall LugBz) ist auch in Italien für den Inhalt der Seiten verantwortlich - ich sehe z. Zt. genau diesen Themenbereich für meine Firma durch. In erster Linie haftet der content provider für *alles* auf seiner Seite: Copyright Text, Bilder, Fotos usw. Ich zitiere:
"Diverso è il caso del content provider, soggetto che non solo mette a disposizione dei clienti lo spazio sul server [A.d.A: Das wäre der *service provider*], ma che assume anche una funzione che latentemente può essere avvicinata alla figura dell'editore. In questo caso il provider contribuise infatti alla realizzazione del sito internet ed alla pubblicazione di informazioni, testi, immagini, non limitandosi alla sola trasmissione di dati. Qualora il content provider abbia collaborato alla pubblicazione di opere protette dal diritto d'autore, esso è certamente responsabile di tale violazione".
Für Programmcode sollte in den meisten Fällen ein ausreichend auffälliger Hinweis auf den Gebrauch auf eigene Gefahr bzw. bei heiklerem Quellcode der ausschließliche Gebrauch für Leerzwecke genügen. Ich denke wenn es sich um einen Link handelt, wäre
es
wohl besser wenn dieser am Anfang und mit einem klaren Hinweis angebracht wird, bzw. sogar vor Erreichen der Seite bzw. des Dokuments angezeigt wird, wo der Benutzer bestätigen muß dass er sich im Klaren über die Handhabung der nun folgenden Informationen ist...
Das ist ein guter Vorschlag, der übrigens gängig ist. Sollte man so machen, denn dann kann man im "Fall" beweisen, daß ein Download der Anweisung oder eines Programms *ohne* den Haftungsausschluß zu lesen, nicht möglich ist. Damit ist man z. Zt. ausreichend abgesichert.
cu Pasquale