Hier in der Übersetzung
Erwin
Offener Brief an den Präsidenten des
Verwaltungsrates des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit Dr. Luis Durnwalder
Im Aktionsplan für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Südtirol, welcher von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde, wird die Wichtigkeit der Freien Software für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land folgendermassen beschrieben: "Free Software als wichtiges Förderungskriterium bei Innovationen im Wirtschaftsbereich
Der Einsatz von Free Software Lösungen soll durch die Erweiterung der Förderungskriterien im Bereich der Wirtschaft und durch Informationsveranstaltungen gefördert werden. Von besonderer Wichtigkeit ist die Herausarbeitung der Innovationskraft und des volkswirtschaftlichen Nutzens, die durch die Bevorzugung von Free Software Lösungen gegeben sind, wobei die öffentliche Hand vor allem die Kosten des Wechsels von proprietärer Software auf freie Software über Beiträge mittragen soll. Der verstärkte Einsatz von Freier Software in den Betrieben und in den Verwaltungen des Landes, die Entwicklung von informationstechnischen Lösungen durch IT-Unternehmen im Lande mit weitgehender oder ausschließlicher Verwendung von Freier Software könnte einen wichtigen Beitrag für die Innovation der Betriebe und für die Bereitstellung kostengünstiger IT-Produkte leisten. Die aktive Beteiligung der Landesverwaltung, des BIC, der Freien Universität und der IT-Unternehmen an der Entwicklung und an dem Ausbau von Freier Software könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die IT-Landschaft in Südtirol haben." (1) Ein konkretes Beispiel könnte durch die Freigabe des Quellcodes des Softwareprogrammes "Veras" zur Vereinsverwaltung unter der GPL-Lizenz gesetzt werden. Das Programm wurde aber vom Gremium, dem sie vorstehen, unter einer proprietären Lizenz verteilt, welche wesentliche Freiheiten für den Endbenutzer stark einschränkt, noch dazu als es sich um Vereine ohne Gewinnabsichten handelt: es ist nicht erlaubt, das Programm auszuführen für jedweden Zweck, Verbesserungen anzubringen, zu studieren wie das Programm funktioniert, es den eigenen Bedürfnissen anzupassen, Kopien des Programmes weiterzugeben, um auch anderen zu helfen, eigene Verbesserungen anderen weiterzugeben, sodaß alle davon profitieren könnten.
Aus diesem Grunde wenden sich die Unterzeichner dieses offenen Briefes, die sich allesamt für die Verbreitung freier und offener Software in der Provinz Bozen einsetzen, an Sie, damit Sie sich der Sache annehmen und sich dafür einsetzen, daß das Programm "Veras" unter die Bedingungen der Lizen GPL, Versione 02/01/91, gestellt wird. Wir möchten auch unsere volle Bereitschaft damit verbinden, unentgeltich die Vorteile und die positiven Auswirkungen, die durch freie und offene Software der lokalen Wirtschaft und der Gemeinschaft entstehen, zu erläutern.
Im Vertrauen auf Ihre Sensiblität bezüglich der guten Verwaltung des öffentlichen Gutes verbleiben wir mit herzlichen Grüssen
(1) http://www.provincia.bz.it/specials/esuedtirol/freesoftware_d.htm
(2) http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
EULA VERAS:
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER
WICHTIG: LESEN SIE DIESEN TEXT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN
Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer (juristische oder natürliche Person) und dem Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit, im Folgenden "Lizenzgeber", zur Benutzung der Software: "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen". Der Lizenzgeber ist rechtmäßiger Inhaber von "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen", bzw. ist berechtigt, dieses Produkt zu vertreiben oder weiterzugeben. Dieser Vertrag berechtigt Sie, die Software laut Artikel 1 zu verwenden. Die Software kann gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen auf CD-ROM gespeichert sein, per elektronische Post an Sie versendet oder von Ihnen von Web-Seiten oder Servern des Lizenzgebers oder anderen Quellen heruntergeladen worden sein. Dieser Vertrag regelt die Rechte des Endbenutzers. Er stellt keinen Vertrag über den Verkauf der Software dar. Der Lizenzgeber ist zur Erteilung einer Lizenz für diese Software nur unter der Voraussetzung bereit, dass Sie alle Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren. Lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren, herunterladen oder verwenden. Wenn Sie während der Installation, des Herunterladens und/oder der Verwendung der Software die Option "Ich stimme zu" wählen, erklären Sie sich mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags einverstanden. Wenn Sie nicht mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden sind, müssen Sie sofort die Option "Ich stimme nicht zu" wählen und die Installation oder das Herunterladen abbrechen bzw. die Software und die mitgelieferte Dokumentation vernichten oder an den Lizenzgeber zurückgeben.
DURCH BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND EINVERSTANDEN SIND, SICH AN DIE DARIN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU HALTEN.
1 GEGENSTAND DES VERTRAGES
1. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags wird der Begriff "Software" zusammenfassend für folgende Elemente verwendet:
a. das oben angegebene Software-Produkt;
b. den gesamten Inhalt der Diskette(n), CD-ROM(s), die elektronische Post und die zugehörigen angefügten Dateien oder andere Medien, die zusammen mit diesem Vertrag geliefert wird/werden, einschließlich der über CD-ROM, elektronische Post oder Web-Seite bezogenen Software in Objektcode-Form;
c. die digitalen Abbildungen, Bilder, Grafiken, Logos oder andere künstlerische Werke ("Bibliotheksdateien");
d. die zugehörigen schriftlichen Ausführungen und die anderen möglichen zugehörigen Dokumentationen ("Dokumentation");
e. die Erweiterungen, geänderten Versionen, Aktualisierungen, Zusätze und Kopien der Software (zusammenfassend "Aktualisierungen"), falls vorhanden, die der Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrags für Sie lizenziert.
2. Die Software wurde von Ihnen aufgrund Ihrer Erfordernisse ausgewählt bzw. zusammengestellt, wofür Sie in diesem Zusammenhang die ausschließliche Verantwortung übernehmen.
2 DAUER UND RÜCKTRITT
1. Dieser Vertrag tritt am Tag der Erstinstallation der Software in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien und das gesamte vom Lizenzgeber bereitgestellte zugehörige Material endgültig löschen und zerstören oder auf eigene Kosten zurückgeben.
3. Sie verlieren Ihre Rechte als Endbenutzer automatisch und mit sofortiger Wirkung ohne Benachrichtigung seitens des Lizenzgebers, wenn Sie Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen und zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
3 NUTZUNGSGEBÜHR
1. Für die Überlassung bzw. Nutzung dieser Software sind keine Gebühren vorgesehen.
4 NUTZUNG
1. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Endbenutzerrecht zum Installieren der Software, für die vertragliche Dauer und für den vertraglich vorgesehenen Zweck, auf der/den lokalen Festplatte(n) oder einem anderen permanenten Speichermedium Ihres/Ihrer Computer(s) (in beliebiger Anzahl) und zum Verwenden der Software auf jenem/jenen Computer oder Terminal(s), auf dem/denen sie ordnungsgemäß installiert wurde.
2. Es ist Ihnen untersagt, die überlassene Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu vervielfältigen, zu kopieren oder an Dritte wie auch immer weiter zu geben, auf welchem Datenträger auch immer, ohne dass dies vom Lizenzgeber genehmigt wurde, abgesehen von den folgenden Ausnahmen:
a. Sie dürfen eine einzige Kopie der Software als Sicherungskopie auf einem magnetischen Datenträger oder einer CD-ROM anlegen. Diese Sicherungskopie darf jedoch auf keinem Computer installiert und verwendet werden. Alle anderen von der Software angefertigten Kopien stellen eine Verletzung des vorliegenden Vertrags dar.
b. Sie dürfen das Recht, die Software zu verwenden, nur in dem Maße ausüben, und die Software nur so ändern, übersetzen, vervielfältigen oder weitergeben, wie es ausdrücklich in vorliegendem Vertrag vorgesehen ist.
c. Sie dürfen die Software nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verpachten oder verleihen.
d. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, -übersetzen und -kompilieren ("Reverse Engineering"), oder disassemblieren oder auf andere Art versuchen, den Quellkode der Software zu ermitteln (außer in dem Umfang, in dem diese Einschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich unwirksam ist) oder die Software als Basis für Bearbeitungen verwenden.
e. Sofern in der Dokumentation nichts anderes angegeben ist, dürfen Sie keine der in der Software enthaltenen Bibliotheksdateien darstellen, ändern, vervielfältigen oder verteilen. In den Fällen, in denen die Dokumentation die Darstellung der Bibliotheksdateien erlaubt, dürfen Sie die Bibliotheksdateien nicht als selbstständige Elemente verteilen, d. h. die Bibliotheksdateien dürfen nicht den Primärwert des verteilten Produkts darstellen. Die Bibliotheksdateien dürfen nicht für die Erstellung von beleidigendem, diffamierendem, betrügerischem, unanständigem, obszönem oder pornografischem Material oder für andere illegale Zwecke verwendet werden. Sie dürfen die Bibliotheksdateien oder Bearbeitungen hiervon weder registrieren lassen noch Rechte dafür beanspruchen.
f. Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die vereinbar mit dem geltenden Recht unter der Gerichtsbarkeit ist, unter der Sie die Software verwenden, einschließlich geltendem Urheberrecht und anderer geistiger Eigentumsrechte.
g. Falls Sie die Software unerlaubt nutzen, ist der Lizenzgeber auf jeden Fall von jeglicher Haftung auch gegenüber Dritten befreit und Sie sind verpflichtet ihn schad- und klaglos zu halten.
5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Lizenzgeber übernimmt für die Software in der vorliegenden Form keine Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soweit es das geltende Gesetz erlaubt.
2. Es gibt keine Garantien seitens des Lizenzgebers oder Dritter dafür, dass die Software-Funktionen den Anforderungen des Benutzers entsprechen oder fehlerfrei laufen. Sie allein übernehmen die Verantwortung und das Risiko, die Software Ihren Zwecken entsprechend auszuwählen, zu installieren, zu nutzen ebenso wie für sämtliche daraus resultierende Ergebnisse.
3. Für eine unsachgemäße Nutzung und/oder unkorrekte Anwendung des Programms und/oder das fehlerhafte Funktionieren des Betriebssystems übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.
4. Der Lizenzgeber wird auch von jeglicher Haftung für Schäden, auch Dritter, welche durch den Ausfall der Software verursacht werden, befreit.
5. In Abweichung zu Art. 1578 u. ff. ZGB wird der Lizenzgeber auch von der Haftung für Schäden, die auf vorhandene oder nachträglich aufgetretene Fehler oder Mängel zurückzuführen sind, befreit.
6. Der Lizenzgeber haftet weiters in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden des Lizenznehmers oder Dritter, welche mit der Anwendung oder mit der mangelnden Anwendung des Programms zusammenhängen.
7. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen technische Unterstützung zu gewähren, wenn dies nicht in einer eigenen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber festgehalten wird.
6 EIGENTUM
1. Die Software und alle Rechte hieran, einschließlich der entsprechenden Eigentumsrechte, gehören ohne Einschränkungen dem Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften
2. Falls der Lizenznehmer dem Lizenzgeber Teile von Software, Bilder, Grafiken oder andere Materialien zur Verfügung stellt, die zur Anwendung des Programms erforderlich sind, tritt der Lizenznehmer mit der Aushändigung derselben automatisch und unentgeltlich sämtliche Rechte daran an den Lizenzgeber ab.
3. Der Lizenznehmer darf daher die überlassene Software nicht an Dritte verleihen, weitergeben und/oder weiterveräußern bzw. zur Nutzung überlassen, weder unentgeltlich noch gegen Bezahlung.
4. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften. Abgesehen von der in Artikel 4 (Nutzung) genannten Ausnahme dürfen Sie die Software nicht kopieren. In allen von Ihnen angefertigten, im Rahmen dieses Vertrags genehmigten Kopien müssen dieselben ursprünglichen Urheberrechtsvermerke und Eigentumshinweise enthalten sein, wie sie auch in der Software enthalten sind.
7 AKTUALISIERUNGEN
1. Falls es sich bei der Software um die Aktualisierung einer älteren Software-Version handelt, müssen Sie für die ältere Version gültige Endbenutzerrechte besitzen, damit Sie die Aktualisierung verwenden dürfen.
2. Die Überlassung anderer Anpassungen oder Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Software müssen separat vereinbart werden.
8 RÜCKGABE
1. Nach Beendigung dieses Vertrages müssen Sie in jedem Fall die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen.
2. Nach dem Löschen müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material entweder zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
9 GEHEIMHALTUNG
1. Sie verpflichten sich, den Inhalt der Software, sowie alle anderen Daten und Informationen, die Sie in diesem Zusammenhang vom Lizenzgeber erhalten, geheim zu halten und auf keinen Fall Dritten wie auch immer zugänglich zu machen.
10 VERSCHIEDENES
1. Alle Mitteilungen aus diesem Vertrag und Rücksendungen von Software und Dokumentation müssen an die folgende Adresse erfolgen:
Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit Crispistraße 3, Landhaus 1 I-39100 Bozen (BZ) - ITALIEN
2. Der vorliegende Vertrag stellt hinsichtlich der Software den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber dar. Er setzt alle früheren Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Endbenutzer-Verträge, Mitteilungen oder Werbungen im Hinblick auf diese Software außer Kraft.
3. Wird ein Teil dieses Vertrags für unwirksam, nichtig und nicht durchsetzbar erklärt, hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit des restlichen Vertrags. Dieser Vertrag kann nur schriftlich von einer vom Lizenzgeber bevollmächtigten Person geändert werden.
4. Auf den vorliegenden Vertrag und seinen Wirkungen ist italienisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Bozen.
5. Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, kommen die Bestimmungen des ZGB und das Gesetz Nr. 518/1992 zur Anwendung, soweit anwendbar.
Hier in der Übersetzung
Erwin
Offener Brief an den Präsidenten des
Verwaltungsrates des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit
Dr. Luis Durnwalder
Im Aktionsplan für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Südtirol, welcher von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde, wird die Wichtigkeit der Freien Software für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land folgendermassen beschrieben: "Free Software als wichtiges Förderungskriterium bei Innovationen im Wirtschaftsbereich
Der Einsatz von Free Software Lösungen soll durch die Erweiterung der Förderungskriterien im Bereich der Wirtschaft und durch Informationsveranstaltungen gefördert werden. Von besonderer Wichtigkeit ist die Herausarbeitung der Innovationskraft und des volkswirtschaftlichen Nutzens, die durch die Bevorzugung von Free Software Lösungen gegeben sind, wobei die öffentliche Hand vor allem die Kosten des Wechsels von proprietärer Software auf freie Software über Beiträge mittragen soll. Der verstärkte Einsatz von Freier Software in den Betrieben und in den Verwaltungen des Landes, die Entwicklung von informationstechnischen Lösungen durch IT-Unternehmen im Lande mit weitgehender oder ausschließlicher Verwendung von Freier Software könnte einen wichtigen Beitrag für die Innovation der Betriebe und für die Bereitstellung kostengünstiger IT-Produkte leisten. Die aktive Beteiligung der Landesverwaltung, des BIC, der Freien Universität und der IT-Unternehmen an der Entwicklung und an dem Ausbau von Freier Software könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die IT-Landschaft in Südtirol haben." (1) Ein konkretes Beispiel könnte durch die Freigabe des Quellcodes des Softwareprogrammes "Veras" zur Vereinsverwaltung unter der GPL-Lizenz gesetzt werden. Das Programm wurde aber vom Gremium, dem sie vorstehen, unter einer proprietären Lizenz verteilt, welche wesentliche Freiheiten für den Endbenutzer stark einschränkt, noch dazu als es sich um Vereine ohne Gewinnabsichten handelt: es ist nicht erlaubt, das Programm auszuführen für jedweden Zweck, Verbesserungen anzubringen, zu studieren wie das Programm funktioniert, es den eigenen Bedürfnissen anzupassen, Kopien des Programmes weiterzugeben, um auch anderen zu helfen, eigene Verbesserungen anderen weiterzugeben, sodaß alle davon profitieren könnten.
Aus diesem Grunde wenden sich die Unterzeichner dieses offenen Briefes, die sich allesamt für die Verbreitung freier und offener Software in der Provinz Bozen einsetzen, an Sie, damit Sie sich der Sache annehmen und sich dafür einsetzen, daß das Programm "Veras" unter die Bedingungen der Lizen GPL, Versione 02/01/91, gestellt wird. Wir möchten auch unsere volle Bereitschaft damit verbinden, unentgeltich die Vorteile und die positiven Auswirkungen, die durch freie und offene Software der lokalen Wirtschaft und der Gemeinschaft entstehen, zu erläutern.
Im Vertrauen auf Ihre Sensiblität bezüglich der guten Verwaltung des öffentlichen Gutes verbleiben wir mit herzlichen Grüssen
(1) http://www.provincia.bz.it/specials/esuedtirol/freesoftware_d.htm
(2) http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
EULA VERAS:
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER
WICHTIG: LESEN SIE DIESEN TEXT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN
Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer (juristische oder natürliche Person) und dem Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit, im Folgenden "Lizenzgeber", zur Benutzung der Software: "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen". Der Lizenzgeber ist rechtmäßiger Inhaber von "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen", bzw. ist berechtigt, dieses Produkt zu vertreiben oder weiterzugeben. Dieser Vertrag berechtigt Sie, die Software laut Artikel 1 zu verwenden. Die Software kann gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen auf CD-ROM gespeichert sein, per elektronische Post an Sie versendet oder von Ihnen von Web-Seiten oder Servern des Lizenzgebers oder anderen Quellen heruntergeladen worden sein. Dieser Vertrag regelt die Rechte des Endbenutzers. Er stellt keinen Vertrag über den Verkauf der Software dar. Der Lizenzgeber ist zur Erteilung einer Lizenz für diese Software nur unter der Voraussetzung bereit, dass Sie alle Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren.
Lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren, herunterladen oder verwenden. Wenn Sie während der Installation, des Herunterladens und/oder der Verwendung der Software die Option "Ich stimme zu" wählen, erklären Sie sich mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags einverstanden. Wenn Sie nicht mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden sind, müssen Sie sofort die Option "Ich stimme nicht zu" wählen und die Installation oder das Herunterladen abbrechen bzw. die Software und die mitgelieferte Dokumentation vernichten oder an den Lizenzgeber zurückgeben.
DURCH BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND EINVERSTANDEN SIND, SICH AN DIE DARIN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU HALTEN.
1 GEGENSTAND DES VERTRAGES
1. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags wird der Begriff "Software" zusammenfassend für folgende Elemente verwendet:
a. das oben angegebene Software-Produkt;
b. den gesamten Inhalt der Diskette(n), CD-ROM(s), die elektronische Post und die zugehörigen angefügten Dateien oder andere Medien, die zusammen mit diesem Vertrag geliefert wird/werden, einschließlich der über CD-ROM, elektronische Post oder Web-Seite bezogenen Software in Objektcode-Form;
c. die digitalen Abbildungen, Bilder, Grafiken, Logos oder andere künstlerische Werke ("Bibliotheksdateien");
d. die zugehörigen schriftlichen Ausführungen und die anderen möglichen zugehörigen Dokumentationen ("Dokumentation");
e. die Erweiterungen, geänderten Versionen, Aktualisierungen, Zusätze und Kopien der Software (zusammenfassend "Aktualisierungen"), falls vorhanden, die der Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrags für Sie lizenziert.
2. Die Software wurde von Ihnen aufgrund Ihrer Erfordernisse ausgewählt bzw. zusammengestellt, wofür Sie in diesem Zusammenhang die ausschließliche Verantwortung übernehmen.
2 DAUER UND RÜCKTRITT
1. Dieser Vertrag tritt am Tag der Erstinstallation der Software in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien und das gesamte vom Lizenzgeber bereitgestellte zugehörige Material endgültig löschen und zerstören oder auf eigene Kosten zurückgeben.
3. Sie verlieren Ihre Rechte als Endbenutzer automatisch und mit sofortiger Wirkung ohne Benachrichtigung seitens des Lizenzgebers, wenn Sie Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen und zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
3 NUTZUNGSGEBÜHR
1. Für die Überlassung bzw. Nutzung dieser Software sind keine Gebühren vorgesehen.
4 NUTZUNG
1. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Endbenutzerrecht zum Installieren der Software, für die vertragliche Dauer und für den vertraglich vorgesehenen Zweck, auf der/den lokalen Festplatte(n) oder einem anderen permanenten Speichermedium Ihres/Ihrer Computer(s) (in beliebiger Anzahl) und zum Verwenden der Software auf jenem/jenen Computer oder Terminal(s), auf dem/denen sie ordnungsgemäß installiert wurde.
2. Es ist Ihnen untersagt, die überlassene Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu vervielfältigen, zu kopieren oder an Dritte wie auch immer weiter zu geben, auf welchem Datenträger auch immer, ohne dass dies vom Lizenzgeber genehmigt wurde, abgesehen von den folgenden Ausnahmen:
a. Sie dürfen eine einzige Kopie der Software als Sicherungskopie auf einem magnetischen Datenträger oder einer CD-ROM anlegen. Diese Sicherungskopie darf jedoch auf keinem Computer installiert und verwendet werden. Alle anderen von der Software angefertigten Kopien stellen eine Verletzung des vorliegenden Vertrags dar.
b. Sie dürfen das Recht, die Software zu verwenden, nur in dem Maße ausüben, und die Software nur so ändern, übersetzen, vervielfältigen oder weitergeben, wie es ausdrücklich in vorliegendem Vertrag vorgesehen ist.
c. Sie dürfen die Software nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verpachten oder verleihen.
d. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, -übersetzen und -kompilieren ("Reverse Engineering"), oder disassemblieren oder auf andere Art versuchen, den Quellkode der Software zu ermitteln (außer in dem Umfang, in dem diese Einschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich unwirksam ist) oder die Software als Basis für Bearbeitungen verwenden.
e. Sofern in der Dokumentation nichts anderes angegeben ist, dürfen Sie keine der in der Software enthaltenen Bibliotheksdateien darstellen, ändern, vervielfältigen oder verteilen. In den Fällen, in denen die Dokumentation die Darstellung der Bibliotheksdateien erlaubt, dürfen Sie die Bibliotheksdateien nicht als selbstständige Elemente verteilen, d. h. die Bibliotheksdateien dürfen nicht den Primärwert des verteilten Produkts darstellen. Die Bibliotheksdateien dürfen nicht für die Erstellung von beleidigendem, diffamierendem, betrügerischem, unanständigem, obszönem oder pornografischem Material oder für andere illegale Zwecke verwendet werden. Sie dürfen die Bibliotheksdateien oder Bearbeitungen hiervon weder registrieren lassen noch Rechte dafür beanspruchen.
f. Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die vereinbar mit dem geltenden Recht unter der Gerichtsbarkeit ist, unter der Sie die Software verwenden, einschließlich geltendem Urheberrecht und anderer geistiger Eigentumsrechte.
g. Falls Sie die Software unerlaubt nutzen, ist der Lizenzgeber auf jeden Fall von jeglicher Haftung auch gegenüber Dritten befreit und Sie sind verpflichtet ihn schad- und klaglos zu halten.
5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Lizenzgeber übernimmt für die Software in der vorliegenden Form keine Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soweit es das geltende Gesetz erlaubt.
2. Es gibt keine Garantien seitens des Lizenzgebers oder Dritter dafür, dass die Software-Funktionen den Anforderungen des Benutzers entsprechen oder fehlerfrei laufen. Sie allein übernehmen die Verantwortung und das Risiko, die Software Ihren Zwecken entsprechend auszuwählen, zu installieren, zu nutzen ebenso wie für sämtliche daraus resultierende Ergebnisse.
3. Für eine unsachgemäße Nutzung und/oder unkorrekte Anwendung des Programms und/oder das fehlerhafte Funktionieren des Betriebssystems übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.
4. Der Lizenzgeber wird auch von jeglicher Haftung für Schäden, auch Dritter, welche durch den Ausfall der Software verursacht werden, befreit.
5. In Abweichung zu Art. 1578 u. ff. ZGB wird der Lizenzgeber auch von der Haftung für Schäden, die auf vorhandene oder nachträglich aufgetretene Fehler oder Mängel zurückzuführen sind, befreit.
6. Der Lizenzgeber haftet weiters in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden des Lizenznehmers oder Dritter, welche mit der Anwendung oder mit der mangelnden Anwendung des Programms zusammenhängen.
7. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen technische Unterstützung zu gewähren, wenn dies nicht in einer eigenen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber festgehalten wird.
6 EIGENTUM
1. Die Software und alle Rechte hieran, einschließlich der entsprechenden Eigentumsrechte, gehören ohne Einschränkungen dem Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften
2. Falls der Lizenznehmer dem Lizenzgeber Teile von Software, Bilder, Grafiken oder andere Materialien zur Verfügung stellt, die zur Anwendung des Programms erforderlich sind, tritt der Lizenznehmer mit der Aushändigung derselben automatisch und unentgeltlich sämtliche Rechte daran an den Lizenzgeber ab.
3. Der Lizenznehmer darf daher die überlassene Software nicht an Dritte verleihen, weitergeben und/oder weiterveräußern bzw. zur Nutzung überlassen, weder unentgeltlich noch gegen Bezahlung.
4. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften. Abgesehen von der in Artikel 4 (Nutzung) genannten Ausnahme dürfen Sie die Software nicht kopieren. In allen von Ihnen angefertigten, im Rahmen dieses Vertrags genehmigten Kopien müssen dieselben ursprünglichen Urheberrechtsvermerke und Eigentumshinweise enthalten sein, wie sie auch in der Software enthalten sind.
7 AKTUALISIERUNGEN
1. Falls es sich bei der Software um die Aktualisierung einer älteren Software-Version handelt, müssen Sie für die ältere Version gültige Endbenutzerrechte besitzen, damit Sie die Aktualisierung verwenden dürfen.
2. Die Überlassung anderer Anpassungen oder Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Software müssen separat vereinbart werden.
8 RÜCKGABE
1. Nach Beendigung dieses Vertrages müssen Sie in jedem Fall die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen.
2. Nach dem Löschen müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material entweder zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
9 GEHEIMHALTUNG
1. Sie verpflichten sich, den Inhalt der Software, sowie alle anderen Daten und Informationen, die Sie in diesem Zusammenhang vom Lizenzgeber erhalten, geheim zu halten und auf keinen Fall Dritten wie auch immer zugänglich zu machen.
10 VERSCHIEDENES
1. Alle Mitteilungen aus diesem Vertrag und Rücksendungen von Software und Dokumentation müssen an die folgende Adresse erfolgen:
Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit
Crispistraße 3, Landhaus 1
I-39100 Bozen (BZ) - ITALIEN
2. Der vorliegende Vertrag stellt hinsichtlich der Software den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber dar. Er setzt alle früheren Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Endbenutzer-Verträge, Mitteilungen oder Werbungen im Hinblick auf diese Software außer Kraft.
3. Wird ein Teil dieses Vertrags für unwirksam, nichtig und nicht durchsetzbar erklärt, hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit des restlichen Vertrags. Dieser Vertrag kann nur schriftlich von einer vom Lizenzgeber bevollmächtigten Person geändert werden.
4. Auf den vorliegenden Vertrag und seinen Wirkungen ist italienisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Bozen.
5. Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, kommen die Bestimmungen des ZGB und das Gesetz Nr. 518/1992 zur Anwendung, soweit anwendbar.
Ciao a tutti,
ho scritto questa lettera che intendo inviare al presidente
dell'osservatorio provinciale per il volontariato dott. Luis Durnwalder.
Gradirei suggerimenti e/o integrazioni, nonchè qualche volontario che
traduca la versione finale.
Le persone interessate a sottoscrivere la lettera possono contattarmi al
mio indirizzo personale (in modo di non generare trafico OT sulla lista)
antonio at antonio.homelinux.org
Per chi non conosce la storia VERAS è un programma per la gestione delle
associazioni di volontariato distribuito gratuitamente dalla Ripartizione
1 della PAB
http://www.provinz.bz.it/praesidium/0101/volontariato/veras/index.htm
Sotto la lettera trovate la licenza con la quale viene attualmente
rilasciato.
Saluti
Anton
LETTERA DI RICHIESTA:
Lettera aperta al presidente dell'Osservatorio
Provinciale per il Volontariato
Dott. Luis Durnwalder,
Nel Piano dazione per lo sviluppo della società dell'informazione in Alto
Adige approvato dalla Giunta Provinciale nella presente legislatura, si
dichiara così limportanza del software libero per lo sviluppo della
nostra economia:
Il software libero come criterio di sostegno allinnovazione nel mondo
delle imprese
Luso di soluzioni di software libero deve essere incentivato attraverso
lampliamento dei criteri di sostegno alleconomia e attraverso iniziative
informative.
Di particolare importanza è la valutazione del potenziale innovativo e del
vantaggio economico che si ottengono con lintroduzione del software
libero. Il settore pubblico deve finanziare principalmente i costi del
passaggio da software proprietario a software libero.
Limpiego esteso del software libero nelle aziende e nelle amministrazioni
della provincia di Bolzano, lo sviluppo di soluzioni informatiche da parte
di aziende locali con ampio utilizzo di software libero potrebbero dare un
contributo importante allinnovazione nelle imprese e alla realizzazione
di software a basso costo. La partecipazione attiva dellAmministrazione
provinciale, del BIC, della Libera Università di Bolzano e delle imprese
IT allo sviluppo e alla diffusione del software libero potrebbe avere
anchessa ripercussioni positive sul panorama IT provinciale.(1)
Un esempio concreto potrebbe essere dato dal rilascio del codice sorgente
sotto i termini della licenza GPL (2) del software per la gestione di
organizzazioni di volontariato VERAS il quale, però, è stato rilasciato
e distribuito dallorganismo da Lei presieduto con una licenza
proprietaria che limita fortemente i diritti degli utenti finali.
Agli utenti del suddetto software infatti, vengono negate alcune libertà
considerate essenziali trattandosi di un programma rivolto ad enti senza
scopo di lucro, quali la libertà di eseguire il programma, per qualsiasi
scopo, di studiare come funziona il programma e adattarlo alle proprie
necessità, di ridistribuire copie in modo da aiutare il prossimo, di
migliorare il programma e distribuirne pubblicamente i miglioramenti, in
modo che tutta la comunità ne tragga beneficio.
Per questo motivo i firmatari della presente lettera impegnati attivamente
nella diffusione in provincia di Bolzano dei principi del software libero
si rivolgono a Lei per chiederLe il rilascio del programma VERAS sotto i
termini della licenza GPL versione 02/06/91, diamo inoltre la nostra piena
disponibilità ad illustrare a titolo gratuito i benefici e le ricadute
positive che una tale decisione comporterebbe per la comunità di
sviluppatori altoatesini.
Confidando nella Sua sensibilità riguardo il buon governo della cosa
pubblica cogliamo loccasione per porgere
Cordiali Saluti
(1) http://www.provincia.bz.it/specials/esuedtirol/freesoftware_i.htm
(2) http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
LICENZA SOFTWARE PROGRAMMA VERAS:
Contratto di Licenza Software per gli Utenti Finali
IMPORTANTE: LEGGERE ATTENTAMENTE PRIMA DI INSTALLARE, SCARICARE O USARE IL
SOFTWARE
Questo Contratto di Licenza Software (in seguito "Contratto") è legalmente
valido fra Lei, lUtente Finale (persona fisica o giuridica) e
lOsservatorio provinciale per le organizzazioni di volontariato, in
seguito Concedente, per luso del software: Veras - Software per la
gestione di organizzazioni di volontariato. Il concedente è regolare
titolare di Veras - Software per la gestione di organizzazioni di
volontariato risp. regolarmente autorizzato, a vendere o trasferire
questo prodotto. Il Contratto lautorizza ad usare il Software descritto
nel sottostante Articolo 1, che potrà essere immagazzinato in un CD-ROM,
inviato per posta elettronica, scaricato dalle pagine WEB o dai Servers
del Concedente o da altri supporti, secondo i termini e le condizioni
sotto indicate. Questo è un contratto sui diritti dellutente finale e non
un contratto di vendita.
Il Concedente è predisposto a concedere una Licenza Software a Lei solo se
Lei accetta tutte le seguenti condizioni di questo Contratto.
Legga attentamente questo Contratto prima di installare, scaricare o usare
il Software. Cliccando sul pulsante "Accetto", mentre installa, scarica
e/o usa il Software, Lei accetta i termini e le condizioni di questo
Contratto. Se non è daccordo con tutti i termini e le condizioni di
questo Contratto, clicchi immediatamente sul pulsante "Non accetto",
cancelli linstallazione o il caricamento, distrugga o restituisca il
Software e la documentazione accompagnatoria al Concedente.
LEI SI DICHIARA DACCORDO CHE LUSO DA PARTE SUA DEL SOFTWARE CONFERMA DI
AVER LETTO QUESTO CONTRATTO, DI AVERLO CAPITO E RICONOSCE DI ESSERE
VINCOLATO DAI SUOI TERMINI E CONDIZIONI.
1 Oggetto del contratto
1. Con il termine "Software", così come impiegato in questo Contratto,
sintende collettivamente:
a. il prodotto Software sopra identificato
b. il contenuto completo del disco/dischi, CD-ROM, posta elettronica e gli
allegati del file o altri supporti previsti in questo Contratto, inclusi
il modulo di codice del software trasmesso tramite CD-ROM, posta
elettronica o pagina web
c. immagini digitali, fotografie, grafiche, logo o altri lavori artistici
("Files darchivio")
d. il corrispondente materiale esplicativo scritto e ogni altra possibile
documentazione a ciò relativa ("Documentazione")
e. potenziamenti, versioni modificate, aggiornamenti, aggiunte e copie del
Software (collettivamente "Aggiornamenti"), se esistenti, a Lei date in
licenza dal Concedente ai sensi di questo Contratto.
2. Il Software è stato scelto risp. composto sulla base delle informazioni
e dei dati forniti da Lei anche nel rispetto delle Sue esigenze, in
riferimento a ciò si assume lesclusiva responsabilità.
2 Durata e recesso
1. Questo Contratto è effettivo dal primo giorno in cui verrà installato
il Software e viene concluso a tempo indeterminato.
2. Potrà risolvere questo Contratto in qualsiasi momento, cancellando,
distruggendo o restituendo, a Sue spese, il Software, tutte le copie di
backup e tutti i relativi materiali forniti dal Concedente.
3. Se non si atterrà alle disposizioni di questo contratto, i Suoi diritti
di utente finale avranno termine automaticamente ed immediatamente senza
alcun preavviso da parte del Concedente,. In tal caso, dovrà
immediatamente cancellare, distruggere o restituire, a Sue spese, il
Software, tutte le copie di backup e tutti i relativi materiali forniti
dal Concedente.
3 Corrispettivo
1. Per la concessione risp. luso del Software non è previsto alcun
corrispettivo.
4 Utilizzazione
1. Il Concedende concede allutente finale, per la durata del contratto
per conseguire gli scopi di cui sopra, il diritto non esclusivo, non
trasferibile di installare il Software su disco/dischi fisso/i o altri
mezzi permanenti di immagazzinamento di un computer e di usare il Software
su uno o più computer o terminale/i. Lutilizzazione è però autorizzata
solo sulle unità, sulle quali il programma è stato regolarmente
installato.
2. Le è vietato lavorare, modificare, adattare, riprodurre, copiare o
trasferire a terzi il Software, prescindendo dal supporto dei dati, senza
la previa autorizzazione del Concedente, con le seguenti eccezioni:
a. Potrà fare una copia del Software su mezzo magnetico o su un CD-ROM
come copia di backup darchivio, a condizione che la sua copia di backup
darchivio non venga installata o usata su altro computer. Qualsiasi altra
copia da Lei fatta del Software sarà in violazione di questo Contratto.
b. Non potrà usare, modificare, tradurre, riprodurre o trasferire il
diritto ad usare il Software o copiare il Software, se non espressamente
previsto in questo Contratto.
c. Non potrà rivendere, concedere in sublicenza, affittare, concedere in
leasing o prestare il Software.
d. Non potrà effettuare "reverse engineering", decompilare, disassemblare
o altrimenti cercare di scoprire il codice di origine del Software (nei
limiti in cui tale limitazione non sia espressamente stabilita dalla
legge) o creare derivazioni basate sul Software.
e. A meno che diversamente previsto nella Documentazione, non potrà
stampare, modificare, riprodurre e distribuire nessun File darchivio
incluso nel Software. Nel caso in cui la Documentazione Le permetta di
stampare i File darchivio, non potrà distribuirli su base indipendente,
cioè in circostanze in cui i File darchivio costituiscano il valore
primario del prodotto in corso di distribuzione. I File darchivio non
possono essere usati nella produzione di materiale calunnioso,
diffamatorio, fraudolento, trasgressivo, lascivo, osceno o pornografico o
in qualsiasi altro modo illegale. Non potrà registrare, ne rivendicare
alcun diritto sui File darchivio o sulle corrispondenti derivazioni.
f. Lei accetta di usare il Software esclusivamente uniformandosi a tutte
le leggi in vigore nella giurisdizione in cui userà il Software, incluse,
ma non a titolo di limitazione, le restrizioni applicabili relative al
copyright o ad altri diritti di proprietà intellettuale.
g. In caso di utilizzo non consentito da parte Sua il Concedente è in ogni
caso esonerato da ogni responsabilità anche verso terzi, e Lei lo riterrà
comunque indenne da ogni pretesa avanzata.
5 Garanzia
1. Lei riconosce chel il Software viene fornito dal Concedente così come
è senza garanzie di alcun genere, esplicite o implicite, e fino al limite
massimo autorizzato dalla legge in vigore.
2. Il Concedente o altra parte non garantisce che le funzioni contenute
nel Software soddisfino le richieste dellutente o che il funzionamento
del Software sarà continuo o senza errori. Lei si assume ogni
responsabilità e rischio nella scelta del Software con il quale
raggiungere i risultati voluti e nellinstallzione, uso e risultati
ottenuti suo tramite.
3. In caso di inidonea utilizzazione e/o applicazione del Software non
corretta e/o funzionamento erroneo del software di sistema il Concedente
non assume nessuna responsabilità.
4. Lo stesso viene anche esonerato da ogni responsabilità per danni anche
a terzi eventualmente causati dal mancato funzionamento della Software.
5. In deroga agli art. 1578 e ss. cod. civ. il Concedente viene liberato
dalla responsabilità per danni causati da vizi o difetti preesistenti o
successivamente emersi.
6. Il Concedente non risponde inoltre in nessun caso per danni diretti od
indiretti del cliente o di terzi dovuti allapplicazione o mancata
applicazione del Software.
7. Il Concedente non è obbligato a fornirLe supporto tecnico a meno che
ciò non sia separatamente concordato per iscritto da Lei e il Concedente.
6 Proprietà
1. Il Software e tutti i diritti, senza alcuna limitazione inclusi i
diritti di proprietà, sono di proprietà del Concedente e/o dei suoi
licenziatari e affiliati.
2. Qualora Lei dovesse mettere a disposizione parti di Software, immagini,
grafiche od altri materiali necessari per lapplicazione del Software, i
diritti sugli stessi vengono automaticamente e gratuitamente trasferiti da
Lei al Concedente.
3. Lei non può dare in locazione, cedere e/o vendere risp. concedere in
utilizzazione il Software concesso, né gratuitamente né a titolo oneroso.
4. La struttura, lorganizzazione e il codice del Software sono segreti
commerciali di valore e informazioni riservate del Concedente e/o dei suoi
licenziatari e affiliati. Non potrà copiare il Software, eccetto per
quanto illustrato nellarticolo 4 (Utilizzazione). Ogni copia che Le sarà
permessa di fare in accordo con questo Contratto dovrà contenere lo stesso
copyright e ogni altra specifica di proprietà che appariranno sul
Software.
7 Aggiornamenti
1. Se il Software è un aggiornamento di una precedente versione del
Software, Lei dovrà possedere un valido diritto di utente finale su tale
precedente versione per poter usare laggiornamento.
2. La concessione degli altri eventuali adattamenti o modifiche o degli
aggiornamenti del Software deve essere concordata separatamente.
8 Restituzione
1. In ogni caso Lei dovrà immediatamente cancellare il Software, tutte le
copie di backup e tutto il materiale relativo al Concedente alla fine del
Contratto.
2. Dopo la cancellazione Lei dovrà distruggere o restituire al Concedente,
a Sue spese, il Software, tutte le copie di backup e tutto il materiale
relativo.
9 Tutela dati
1. Lei si obbliga a tenere segreto il contenuto del Software risp. del
programma stesso, nonchè tutti gli altri dati o informazioni ricevuti dal
Concedente, e di impedire ogni accesso agli stessi a terzi.
10 ALTRO
1. Tutte le comunicazioni relative a questo contratto e restituzioni di
Software o documentazione devono farsi al seguente indirizzo:
Presidenza della Giunta Provinciale, Ufficio affari di gabinetto
Via Crispi 3, Palazzo 1
I-39100 Bolzano (BZ) - ITALIA
2. Questo è il contratto completo fra il Concedente e Lei relativo al
Software e sostituisce ogni precedente dichiarazione, discussione,
impegno, accordo con lutente finale, comunicazione o pubblicità relativa
al Software.
3. Se una delle parti di questo Contratto dovesse essere considerata nulla
o inapplicabile, ciò non influirà sulla validità del resto del Contratto
che rimarrà valido e applicabile in conformità con i suoi termini. Questo
Contratto potrà essere modificato solo per iscritto da un funzionario
autorizzato del Concedente.
4. Al presente contratto ed ai suoi effetti si applica il diritto
italiano. Unico foro competente è Bolzano.
5. Tutto ciò che non è espressamente regolato in questo contratto viene
regolato dalle relative norme del cod. civ. e la legge n. 518/1992, in
quanto applicabili.
4 mal bei 3 notebooks? o_O
vielleicht lag das an einer defekten Serie (oder mehrere)?
was ging bei den notebooks nicht? ging immer wieder das gleiche nicht,
oder was es jedesmal etwas anderes?
Grüße , Daniel
ciao,
ich habe ein AMD64 un meine Fedora core 4 (32 bit) laeuft gut!
Die 64 bit Version habe noch nicht probiert.
Habe Probleme mit Ubuntu/Debian gehabt weil der Festplatte det Typ SATA ist :( :(
SG
Roberto
-----Messaggio Originale-----
Da: Steevie <steevie(a)gmail.com>
A: Linux User Group Bozen-Bolzano-Bulsan <lugbz-list(a)lugbz.org>
Data invio: Mon, 28 Nov 2005 08:38:00 +0100
Oggetto: Re: Re: [Lugbz-list] Linux auf AMD64 3200+ (einer der ersten Modelle)
On 24/11/05, LNacid(a)die-genossen.de <LNacid(a)die-genossen.de> wrote:
> HAt jemand eine Idee was ich versuchen kann, bzw Benutzt jemand linux auf
> einem AMD64?
Hallo,
Ich habe ubuntu 4.10 (sofort auf 5.10 upgraded :)) seit ein paar
wochen auf meinem Laptop installiert (contento Paolo? ;)). Es ist ein
AMD 64 3400+ mit GeForce FX G05700. Das laptop ist ein Jahr alt, aber
ubuntu laeuft ohne probleme. Ich hatte dasselbe probleme (Laptop
stehen beim boot) mit Fedora Core 10.
Was mir jetzt nicht funktioniert ist ACPI (und ein paar spiele :)),
aber alles wichtiges laeuft problemslos.
mfg
Stefano
_______________________________________________
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Hallo.
Habe Probleme Linux auf meinem 64 Bit Prozessor von AMD (Athlon) zu
installieren.
Habe versucht verschiedene Ubuntu distrib. zu benutzen(64Bit version),
--> von Patrik Ohnewein erhalten :-P
aber beim Booten bleibt der Rechner stehen.
Da ich in einem Kurs Suse Linux 10.0 einsetze (als server) hab ich mir ein
Herz gefasst und es damit versucht, installation läuft einwandtfrei (64Bit
kernel benutzt), beim laden der GUI (egal ob KDE oder GNOME) bleibt der PC
urplötzlich stecken.
Manchmal sofort, manchmal nachdem der user angemeldet ist. Hatte das probl,
schon mal mit suse 8.irgendwas, da war das paket *powersafe* schuld,
hab es nicht mitinstalliert und es ging. Wenn bei suse 10 das paket
powersafe nicht installiert wird kann m,an sich aber in der GUI nicht
anmelden.
HAt jemand eine Idee was ich versuchen kann, bzw Benutzt jemand linux auf
einem AMD64?
grüsse an Alle
Alan
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Vanilla Kernel
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Hallo!
Ich möchte gerne ein Shell starten, wenn ich ein bestimmtes USB/HID-Gerät (mit best. VendorID und ProductID) anstecke...das muss in /etc/hotplug/ möglich sein, nur wie??? Weiß das zufällig wer von euch???
lg
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